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Steuervorteil: Jetzt von der 0,25% - Regel für Diensträder und E-Bikes profitieren

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Wer jetzt ein Dienstrad least, kann sich über eine steuerliche Förderung freuen. Dadurch wird das individuelle Wunschrad noch günstiger!

Die 0,25% - Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020 für alle Diensträder, die nach dem 1. Januar 2019 überlassen wurden.

Die Dienstradversteuerung 2019 ist rückwirkend nicht von dieser Regelung betroffen.

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Fordern Sie ganz einfach Infomaterial rund um das Thema Bikeleasing bei uns an. Wir beantworten Fragen rund um das Konzept des Leasens und die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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Bei weiteren, individuellen Fragen steht Ihnen unser Service-Team natürlich jederzeit zur Seite.

Dienstrad Steuervorteil mit der 0,25%-Regelung | © bikeleasing.de
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*Im Durchschnitt gegenüber Barkauf. Arbeitnehmer unverheiratet, Gehalt 3.000,00 € brutto, Lohnsteuerklasse 1, kein Kind, RV Pflicht, GKV 14,6 %, 1,0 % Zusatzbeitrag, Kirchensteuer ja, Arbeitgeber ist vorsteuerabzugsberechtigt, Laufzeit 36 Monate,Versicherungsrate „Premium“ übernimmt Arbeitgeber, Versicherungsrate „Inspektion plus“ zahlt Arbeitnehmer.