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Leasing & Versicherung

Es gibt tolle News für alle Beamten unter den Bikeleasing-Fans! Unsere Versicherung, die uns so oft den Rücken freihält, legt noch eine Schippe drauf und erweitert den Umfang der Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Ab sofort ist für alle Neu- und Bestandskunden auch die Dienstunfähigkeit – amtlich bescheinigt, versteht sich – im Paket inkludiert. Das bedeutet, falls das Leben mal unerwartet die Pause-Taste drückt, bist Du versorgt.

Jobrad, BusinessBike, Lease a Bike & Co.: Fahrrad-Leasing hat viele Namen. Doch meinen die Begriffe wirklich alle dasselbe? Hier erklären wir es. Kleiner Spoiler: Nicht jedes Dienstrad ist ein Jobrad.

Wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Für Arbeitgeber besteht dadurch kein Risiko im Falle eines Falles.

Wer mit einer Langzeiterkrankung belastet ist, sollte sich keine unnötigen Sorgen um das Dienstrad-Leasing machen müssen – weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber. Deswegen gibt es beim Bikeleasing-Service die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV), die allen Beteiligten Ärger und Kosten erspart. In diesem Blogbeitrag gibt die wichtigsten Informationen zum Versicherungsfall „Langzeiterkrankung“.

Wenn Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, hat dies Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen dennoch keine Kosten fürchten, denn die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung bietet hierfür gleich zwei Lösungen.

Immer mehr Arbeitgeber entdecken das Dienstrad als modernes Mobilitätskonzept und attraktiven Benefit für ihre Mitarbeiter. Fittere, zufriedenere Arbeitnehmer, die seltener krank sind, sowie steuerliche Vorteile und positive Effekte für Umwelt und Natur machen Bikeleasing zum Erfolgsmodell.

Du bist selbstständig oder arbeitest freiberuflich und fragst Dich, ob Dienstrad-Leasing auch für Dich in Frage kommt? Hier erfährst Du, wie sich das Leasing zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen unterscheidet, welche Vorteile Dienstrad-Leasing für Selbstständige hat und warum Freiheit und Sicherheit beim Dienstrad-Leasing richtig gut zusammengehen.

Ein Dienstrad ist gut, zwei Diensträder sind besser. Siehst Du das auch so? Dann ist Mehrfach-Leasing genau das Richtige für Dich. In unserem Blogbeitrag erfährst Du, wer mehr als ein Dienstrad leasen darf und was man sonst noch zum Thema Mehrfach-Leasing wissen muss.

Bei der Anschaffung des neuen Fahrrads bis zu 40 Prozent sparen – das macht Dienstrad-Leasing zum attraktiven Benefit für Arbeitnehmer. Doch wie sieht es bei den Unternehmen aus? Auch sie profitieren, wenn sie Dienstrad-Leasing für ein positives Employer Branding nutzen – und das ganz ohne große Investitionen, denn Dienstrad-Leasing ist für Arbeitgeber kostenneutral. Warum das so ist, erklären wir hier.

Nachdem sich im Lauf der letzten Jahre einige wenige Unternehmen an der Spitze des Markts für Dienstrad-Leasing behaupten konnten, gibt es plötzlich Aufruhr. Denn im engeren Wettbewerb der Top-Anbieter wiegen vermeintliche Kleinigkeiten schwerer. Was für andere bloß Kleingedrucktes ist, war für uns aber schon immer konsequent und bewusst gelebte Firmenphilosophie – die Rede ist von Fairness.