
Sicheres Dienstradeln in Österreich: StVO-Novelle setzt neue Maßstäbe
Seit dem 1. Oktober 2022 ist die 33. österreichische StVO-Novelle nun bereits in Kraft. Sie enthält eine Reihe von bedeutsamen Änderungen, wie etwa den notwendigen Seitenabstand zu Radfahrern, die überholt werden oder die Erlaubnis, in bestimmten Situationen nebeneinander zu fahren. Auch die Frage, wann man bei Rot abbiegen darf, wird neu geregelt. Wir werfen heute noch einmal ein Auge auf die wichtigsten Neuerungen, damit ihr stets sicher auf Österreichs Straßen unterwegs seid!
Neues Verkehrszeichen für Radfahrer in Österreich: der Grünpfeil
Wo dieses Schild hängt, dürfen Radler nun auch bei Rot rechts abbiegen. An sogenannten „T-Kreuzungen“ kann auch das Geradeausfahren bei Rot ermöglicht werden. Aber Vorsicht: Bitte dennoch vorher anhalten und sicherstellen, dass das Abbiegen bzw. Weiterfahren ohne Gefahr, vor allem für Fußgänger, möglich ist.
Pkw-Fahrer aufgepasst: Seitlicher Mindestüberholabstand beim Überholen ist Pflicht.
Die nächste neue Regelung war längst überfällig und kann im Zweifel Leben retten. Autos müssen seit dem 1. Oktober 2022 beim Überholen von Fahrrädern einen festgelegten Abstand einhalten. Bisher gab es hierfür in Österreich nur eine ungenaue Faustregel. Nun gilt: Ab 30 km/h sind die verpflichtenden Mindestabstände innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter.
Zum Schutz der Kinder oder in Tempo-30-Straßen: Nebeneinanderfahren erlaubt
Bisher war das Nebeneinanderfahren nur auf bestimmten Straßen (Radwege, Fahrradstraßen, etc.) und für Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt. Auch hier gibt es eine Änderung: Wenn Ihr ein Kind auf dem Rad begleitet, dürft Ihr immer nebeneinander fahren, außer auf Schienenstraßen. Das Gleiche gilt für Tempo-30-Straßen. Ausnahmen sind das Fahren auf Schienenstraßen, Vorrangstraßen und in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung.
Sicher unterwegs auf Österreichs Straßen: Kein Rechts-Vorbeifahren an diesen Stellen
Ihr kennt es bestimmt: Oft liegt zwischen Straßenbahnschienen und Gehsteig noch Fahrbahn. Für dieses Stückchen Weg gelten ebenfalls neue Regeln: Fahrzeuge (auch Fahrräder) müssen ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen, und dürfen erst weiterfahren, wenn die Türen wieder geschlossen sind. Sind wir mal ehrlich: Soviel Zeit muss wirklich sein, damit weder Ihr noch Fußgänger zu Schaden kommen.
Neue STVO-Novelle: Rechts abbiegen für Lkw nur in Schrittgeschwindigkeit
Weil Radfahrer häufig von abbiegenden LKW-Fahrern übersehen werden, kommt es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen. Deshalb müssen Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen laut der neuen StVO-Novelle überall im Ortsgebiet beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wo mit querendem Fußgänger- oder Radverkehr zu rechnen ist.
Der Gehsteig gehört den Fußgängern
Fußgänger haben am Gehsteig immer „Vorrang“, das kennt man als Pkw-Fahrer vor allem von Ausfahrten, die einen Fußweg kreuzen. Auch Radfahrer dürfen Gehsteige und Gehwege nicht befahren, es ist nur das Queren unter Rücksichtnahme erlaubt. Auch gut zu wissen: Autos, die über den Gehsteigrand hineinragen, lassen oft kaum noch Platz für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Auch dieses Hineinragen ist jetzt verboten und gilt ebenfalls für Radwege.
Ein großer Schritt für die Verkehrswende und die Umwelt: Klimafreundlich und sicher durch Österreich
Wir fassen also zusammen: Ganz egal, ob auf dem Rad oder zu Fuß, wir alle bekommen mehr Platz, um sicher unterwegs zu sein. Wir als Bikeleasing-Service begrüßen dieses verkehrspolitische Statement in Österreich und wünschen Euch allzeit gute Fahrt!