Tarifvertrag ermöglicht Bikeleasing im öffentlichen Dienst

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Um Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv zu halten, wurde die Entgeltumwandlung für Dienstfahrräder nun auch für Angestellte von Kommunen geöffnet. Darauf einigten sich die Gewerkschaft ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Rahmen des im Oktober 2020 abgeschlossenen Tarifvertrags. Konkret ermöglicht die Neuregelung über 1,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die Vorzüge des Fahrrad-Leasings zu nutzen.

Kommunal Beschäftigte können demnach ab sofort Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs als Sachbezug per Gehaltsumwandlung beziehen. Da der Sachlohn für die Überlassung des Dienstrades nicht mit der kompletten Leasingrate zu versteuern ist, sondern pauschal über die sogenannte Dienstwagen-Regelung abgerechnet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil. Dieser macht die Umwandlung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber attraktiv. Durch diese Umwandlung des monatlichen Bruttoentgelts spart sich der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.

 

Die Tarifeinigung umfasst alle 16 Mitgliedsverbände der VKA und somit folgende kommunale Arbeitgeber in den einzelnen Bundesländern:

  • Städte, Gemeinden und Landkreise,
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
  • Sparkassen,
  • Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe,
  • Nahverkehrsbetriebe,
  • Flughäfen.

Wir freuen uns, dass der Nachhaltigkeitsgedanke Einzug in immer mehr Lebensbereiche erhält und sich umweltschonende Mobilität mittlerweile auch auf betrieblicher Ebene zu einem Leitkonzept entwickelt hat. Die Einigung bestätigt einmal mehr unsere Vision: Bikeleasing als preiswerte, gesunde und nachhaltige Alternative zum klassischen Dienstwagen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Dienstradleasing mit Bikeleasing im öffentlichen Dienst

Das offizielle Einigungspapier von Verdi finden Sie hier.

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