Dienstrad-Leasing für Arbeitgeber: Kostenfrei. Aufwandsarm. Risikolos.
Das Angebot des Bikeleasing-Service ist ideal für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit einem innovativen und umweltfreundlichen Incentive motivieren und langfristig an die Firma binden möchten. Mit der Möglichkeit, ein Fahrrad zu besten Konditionen zu leasen, steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens: Arbeitnehmer sparen bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 37% gegenüber dem Privatkauf, zahlen nur geringe monatliche Raten und die private Nutzung des Rads ist ihnen erlaubt Für Sie als Unternehmer entstehen dabei kein beziehungsweise sehr geringer finanzieller sowie administrativer Aufwand.
Arbeitgeber-Vorteile beim Dienstrad-Leasing auf einen Blick
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Keine Kosten, kein Risiko
Durch das Fahrrad-Leasing bzw. Gehaltsumwandlungsmodell entstehen weder Arbeitgeber noch -nehmer hohe einmalige Investitionen oder monatlich anfallende laufende Kosten. Durch unsere Arbeitgeber-Ausfallversicherung, die bereits in den Leasingraten enthalten ist, haben Sie kein finanzielles Risiko.
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Minimaler Aufwand & Unkomplizierte Abwicklung
Dank unserer Bikeleasing-App und unserem Portal für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit entsprechender Schnittstellenanbindung reduziert sich der administrative Aufwand auf ein Minimum. Bei allen noch aufkommenden Fragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Unterstützung bereit.
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Nachhaltiger Umweltschutz & Verbesserung der Parkplatzsituation
Vor allem in Großstädten sind Parkplätze rar und teuer. Durch die Unterstützung der Mitarbeiter beim Wechsel vom privaten PKW oder Dienstwagen zum Dienstrad können Sie hohe Kosten für PKW-Stellplätze sparen. Gleichzeitig verbessern radelnde Mitarbeiter die CO2-Bilanz Ihres Unternehmens
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Mitarbeiterbindung & Positive Publicity als attraktiver Arbeitgeber
Durch dieses Incentive für Ihre Mitarbeiter wird deren Einsatz für Ihre Firma gewürdigt. Sie können durch das Anbieten des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung inklusive der privaten Nutzung des Bikes bestehende Mitarbeiter fördern und binden, sowie neue Mitarbeiter gewinnen.
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Mitarbeitergesundheit fördern
Mitarbeiter die mit dem Rad zur Arbeit kommen, sind erwiesenermaßen motivierter und seltener krank. Durch Dienstrad-Leasing fördern Sie also die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Teams.
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Einsparung von Lohnnebenkosten durch Gehaltsumwandlung
Da ein geleastes Bike als Sachbezug gilt, sparen Sie Lohnnebenkosten und bieten Ihren Mitarbeitern gleichzeitig die Möglichkeit von der 0,25%-Regelung zu profitieren.
Durch Gehaltsumwandlung Steuern sparen und Lohnnebenkosten reduzieren
Durch das Leasen eines Dienstrades, erhält Ihr Mitarbeiter einen Anteil des Gehalts über den festgelegten Zeitraum der Leasingdauer als Sachbezug. Es handelt sich dabei also um eine Gehaltumwandlung, die Ihre Lohnnebenkosten reduziert.
Durch die Einsparung von Sozialabgaben im Rahmen des Dienstradleasings haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, sich auf Wunsch ohne finanziellen Mehraufwand an den Dienstradkosten zu beteiligen, indem Sie zum Beispiel einen Anteil der Versicherungskosten übernehmen. Dadurch bieten Sie Ihren vorhandenen und zukünftigen Arbeitnehmern ein wertvolles Benefit zur Verfügung und präsentieren sich im "War for Talents" als attraktiver Arbeitgeber.
Für Ihre Arbeitnehmer ergibt sich aus der sogenannten 0,25%-Regelung dabei auch bei der privaten Nutzung des Dienstrades ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil:
Die 0,25% Regelung: Vorteil für Arbeitnehmer bei privater Nutzung von Diensträdern
Seit der Neuregelung durch die obersten Finanzbehörden gilt seit Anfang 2020, die 0,25 %-Regelung. Danach wird der Bruttolistenpreis des Rades (1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) dem steuerpflichtigen Gehalt des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Daraus entsteht dem Arbeitnehmer ein sogenannter geldwerter Vorteil. Ist ein solcher geldwerter Vorteil mit einem Sachbezug verbunden, gilt dieser laut dem EStG immer als Einnahme und dadurch als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.
Der Nutzen: Weil der geldwerte Vorteil bei dieser Form unseres Angebots versteuert wird, ist die private Nutzung des betrieblichen Fahrrads zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausdrücklich erlaubt. Jede Beschränkung auf die ausschließliche Nutzung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt somit. Sofern Ihre Arbeitnehmer daran interessiert sind, können diese auf Basis eines Leasingvertrags auch mehr als ein Fahrrad oder E-Bike zu einer günstigen monatlichen Leasingrate erhalten.
Bei voller Kostenübernahme durch den Arbeitgeber entfällt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (gilt für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h). Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt immer die 0,25-Prozent-Regel, unabhängig davon, wer der Leasingnehmer ist oder wer die Kosten des Leasings trägt. Die genauen finanziellen Vorteile durch die Nutzung des Dienstrad-Modell, können Ihre Arbeitgeber jederzeit mit unserem Leasingrechner ermitteln.
Radfahrer sind motivierter und seltener krank
Krankenkassen und Ärzte empfehlen mindestens dreimal 30 Minuten Bewegung pro Woche. Ein Dienstfahrrad ist für viele Arbeitnehmer eine ideale Möglichkeit, sich dieses gesunde Maß an Bewegung bereits morgens auf dem Weg zur Arbeit zu verschaffen. Die Mitarbeiter sind frisch und leistungsfähig und beginnen ihren Arbeitstag voller Elan. Laut einer Studie des niederländischen Forschungsinstituts TNO fehlen Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, im Schnitt mehr als einen Tag weniger pro Jahr als Kollegen, die nicht das Rad nutzen.
Es gilt: Je häufiger die Mitarbeiter mit dem Rad kommen und je länger der zurückgelegte Weg ist, desto seltener werden sie krankgeschrieben. Durch Anbieten und Unterstützen des Fahrrad-Leasings in Ihrem Unternehmen fördern Sie also die Motivation und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Über 38.000 Unternehmen vetrauen bereits dem Bikeleasing-Service.
Wann gehören Sie dazu?
Unterlagenpaket für das Bikeleasing anfordern
Durch die Arbeitgeber-/Selbstständigen-Registrierung erhalten Sie unser Unterlagenpaket mit allen erforderlichen Dokumenten zur Abwicklung des Bikeleasings.
Möchten Sie vorerst lediglich unverbindlich Unterlagen für das Bikeleasing erhalten und sichten, sind die u.g. Schritte im Bereich „Bankverbindung und Formular Upload“ nicht notwendig.
Für die Einführung des Bikeleasings ist eine vorherige Bonitätsprüfung Ihres Unternehmens (durch den Leasinggeber Digital Mobility Leasing GmbH oder Hofmann Leasing GmbH) notwendig. Hierfür benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihren Handelsregisterauszug bzw. Ihre Gewerbeanmeldung.
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