Dienstrad-Leasing: Informationen für Arbeitgeber
Als Unternehmer können Sie von den neuen Leasing-Regelungen für Fahrräder und E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren.
Dabei werden die vom Arbeitgeber erworbenen/geleasten Fahrräder oder E-Bikes den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren.
Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter kann bis zu 37 % und mehr der Anschaffungskosten betragen – also über 1.000 € pro Fahrrad!
0,25 %-Regel – Neuregelung für Abholung seit dem 01.01.2020
0,25 % des Bruttolistenpreises des Rades (1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers) wird dem steuerpflichtigen Gehalt des Mitarbeiters aufgeschlagen (sog. geldwerter Vorteil).
Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die private Nutzung des Rades ausdrücklich erlaubt.
Bei voller Kostenübernahme durch den Arbeitgeber entfällt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (gilt für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h). Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt immer die 0,25 %-Regel, unabhängig davon, wer die Kosten des Leasings trägt.
Arbeitgeber Dienstrad-Vorteile im Überblick
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Geringe Kosten
Durch das Fahrrad-Leasing bzw. Gehaltsumwandlungsmodell entstehen keine hohen einmaligen oder laufenden Investitionskosten.
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Einsparungen bei Parkplätzen
Vor allem in Großstädten sind Parkplätze rar und teuer. Durch die Unterstützung der Mitarbeiter beim Wechsel vom PKW zum Dienstrad können hohe Kosten für PKW-Stellplätze eingespart werden.
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Mitarbeitergesundheit
Fördern Sie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Teams.
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Nachhaltiger Umweltschutz
Verbessern Sie Ihre CO2-Bilanz und Ihr Ansehen als nachhaltig agierendes Unternehmen.
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Geringer Aufwand
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Mitarbeiterbindung
Durch ein zusätzliches und innovatives Incentive für die Mitarbeiter wird deren Einsatz adäquat gewürdigt. Mit der Option des Dienstfahrrad-Leasings können Sie als Arbeitgeber nicht nur bestehende Mitarbeiter fördern und binden, sondern auch neue Mitarbeiter gewinnen.
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Unkomplizierte Abwicklung
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung des Fahrrad-Leasings in Ihrem Unternehmen. Der administrative Aufwand für Ihr Unternehmen ist erfahrungsgemäß gering.
Steuerliche Vorteile
Durch Betriebsausgabenabzug der Leasingraten oder Abschreiben der Assets kann für steuerliche Zwecke zusätzlicher Aufwand generiert werden. Beim Gehaltsumwandlungsmodell werden Lohnnebenkosten reduziert.
Risikoarm
Radfahrer sind motivierter und seltener krank
Krankenkassen und Ärzte empfehlen mindestens dreimal 30 Minuten Bewegung pro Woche. Ein Dienstfahrrad ist für viele Arbeitnehmer eine ideale Möglichkeit, sich dieses gesunde Maß an Bewegung bereits morgens auf dem Weg zur Arbeit zu verschaffen. Die Mitarbeiter sind frisch und leistungsfähig und beginnen ihren Arbeitstag mit vollem Elan. Laut einer Studie des niederländischen Forschungsinstituts TNO fehlen Mitarbeiter, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, im Schnitt mehr als einen Tag weniger pro Jahr als Kollegen, die nicht das Rad nutzen.
Es gilt: Je häufiger die Mitarbeiter mit dem Rad kommen und je länger der zurückgelegte Weg ist, desto seltener werden sie krankgeschrieben.
Durch Anbieten und Unterstützen des Fahrrad-Leasings in Ihrem Unternehmen fördern Sie also die Motivation und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
So einfach geht Bikeleasing

Unterlagenpaket für das Bikeleasing anfordern
Durch die Arbeitgeber-/Selbstständigen-Registrierung erhalten Sie das Bikeleasing-Unterlagenpaket mit allen erforderlichen Dokumenten zur Abwicklung des Bikeleasing.
Möchten Sie vorerst lediglich unverbindlich Unterlagen für das Bikeleasing erhalten und sichten, sind die u.g. Schritte im Bereich „Bankverbindung und Formular Upload“ nicht notwendig.
Für die Einführung des Bikeleasings ist eine vorherige Bonitätsprüfung Ihres Unternehmens (durch den Leasinggeber Digital Mobility Leasing GmbH oder Hofmann Leasing GmbH) notwendig. Hierfür benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihren Handelsregisterauszug bzw. Ihre Gewerbeanmeldung.
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