Händlersuche: Hier finden Sie Ihr Dienstrad
Sie möchten wissen, woher Sie Ihr
neues Dienstrad bekommen?
Bei einem Bikeleasing-Partnerhändler in Ihrer Nähe oder im ausgewählten Onlinehandel!
Ihr Traumrad wartet schon auf Sie
Sie möchten die Vorteile des Dienstrad-Leasings nutzen und sind auf der Suche nach einem Fahrradhändler, bei dem Sie Ihr neues Dienstrad finden?
Mehr als 6.800 Fahrrad- und E-Bike-Händler in Deutschland arbeiten bereits mit uns zusammen. Unsere lokalen Bikeleasing-Partnerhändler bieten Ihnen als Bikeleasing-Nutzer persönliche Beratung, zuverlässigen Service vor Ort – und natürlich jede Menge Traumfahrräder.
Darüber hinaus können Sie Ihr Bikeleasing-Dienstrad auch im ausgewählten Onlinehandel bestellen.*
Lokale Fahrradhändler finden
So funktioniert's: Geben Sie in unsere Dienstfahrrad-Händlersuche Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein, damit Ihnen Fahrradhändler aus Ihrem Umkreis angezeigt werden. Mit einem Klick auf eine Stecknadel erhalten Sie ausführliche Händlerinformationen.
Hinweis: Auf der Karte werden neben unseren Bikeleasing-Partnerhändlern auch alle anderen bei Google registrierten und recherchierten Fahrradhändler angezeigt. Bikeleasing-Partnerhändler erkennen Sie an unserem Logo.
Ihr Fahrradhändler bietet Bikeleasing bisher nicht an? Sprechen Sie ihn gerne auf die Vorteile an, von denen er als Bikeleasing-Partnerhändler profitiert. Hier finden Sie weitere Informationen für Fahrradhändler.
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Fragen zum Dienstrad-Leasing mit dem Bikeleasing-Service
Zertifiziert und herausragend bewertet: Exzellenz im Dienstrad-Leasing
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Service Hotline
Sie erreichen uns montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Unser Chatbot Leasing-Lisa ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und kann Ihnen viele Fragen zum Dienstrad-Leasing beantworten.
Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und möchten mit unseren Texten alle Menschen ansprechen. Gleichzeitig bemühen wir uns darum, dass unsere Inhalte gut lesbar und barrierefrei sind. Leider haben wir noch keine Sprache gefunden, die beides vereint. Darum verwenden wir in vielen Fällen vorerst noch das generische Maskulinum – gemeint sind immer alle Geschlechter.
* Voraussetzung: Zustimmung des Arbeitgebers im Dienstleistungsvertrag