Nasse Straßen, dunkle Tage: 5 Tipps fürs Biken im Herbst

Blogartikel teilen:

Teilen

Dunkel, nass, kalt: Der Herbst kam mal wieder schneller als erwartet. Spaziergänge durch bunte Wälder und heißer Tee auf dem Sofa sind die schönen Seiten dieser Jahreszeit, doch Radfahrer müssen jetzt noch besser aufpassen. Wir klären über die Rechte und Pflichten im Straßenverkehr auf und geben 5 Tipps für die sichere Fahrt.

Mit unserer Checkliste kommen Radfahrer sicher durch den Herbst

  1. Augen auf! Nasse und rutschige Straßen.
    So schön das bunte Laub auch ist, zusammen mit der herbstlichen Nässe bergen feuchte Blätter auf Straßen und Radwegen ein erhöhtes Sturzrisiko. Der Bundesgerichtshof hat 2014 zwar entschieden, dass das Tragen eines Fahrradhelmes im Straßenverkehr keine Pflicht ist, dennoch empfehlen wir es, denn tatsächlich erleidet jeder vierte Fahrradfahrer bei einem Unfall eine Verletzung am Kopf.
     
  2. Ab durch die Mitte! Aber bitte vorsichtig.
    Fahrradfahrer wissen: Ein Stau ist kein Hindernis, denn Fahrradfahrer dürfen bei ausreichend Platz auf der Fahrbahn die Autokolonne ruhigen Gewissens rechts überholen. Geschieht dabei ein Unfall, weil die Beifahrertür unachtsam geöffnet wird, ist das natürlich die Schuld des Beifahrers. Doch dieser Schreckmoment kann durch Achtsamkeit des Radlers und angemessene Beleuchtung des Fahrrads vermieden werden.
     
  3. Blick zurück, nicht nur nach vorn!
    Nicht nur Autofahrer, auch Radler sollten den Schulterblick beherzigen, denn im Straßenverkehr kann er Leben retten. Ebenfalls unfallträchtig: in der falschen Richtung auf dem Radweg unterwegs sein. Als Geisterradler gefährdet man nicht nur andere Radfahrer, sondern taucht für Autofahrer aus einer vollkommen unerwarteten Richtung auf und wird vielleicht nicht rechtzeitig gesehen. Gerade im dunklen Herbst ist das schnell mal passiert.
     
  4. Verkehr ist Kommunikation.
    Um andere Verkehrsteilnehmer nicht mit plötzlichen Richtungswechseln zu überraschen, sollte man rechtzeitig anzeigen, wohin es gehen soll. Das Anzeigen des Richtungswechsels ist auch für Fahrradfahrer verpflichtend. Einfach den Arm ausstrecken und Verkehrsteilnehmer wissen lassen, in welche Richtung man fahren möchte, erlaubt es anderen, rechtzeitig zu reagieren. Wer den Richtungswechsel nicht anzeigt, kann bei einem Unfall mindestens Teilschuld bekommen.
     
  5. Sehen und gesehen werden.
    Das Fazit: Alles dreht sich darum, rechtzeitig gesehen zu werden – nicht nur in der frühen Dämmerung oder an verregneten Herbstmorgen. Fahrräder müssen mit einer sogenannten aktiven Beleuchtung ausgestattet sein: Ein weißes Licht in Fahrtrichtung und ein rotes Licht nach hinten gerichtet. Passive Beleuchtung erhöht die eigene Sichtbarkeit zusätzlich: Reflektoren in den Speichen und Kleidung in auffälligen Farben mit reflektierenden Elementen lassen jeden Radfahrer unübersehbar werden.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sollte man sich immer vergewissern, ob man gesehen wird. Ein kurzer Augenkontakt reicht meist schon zur Verständigung und weiter geht’s! Wer das geliebte Bike für alle Fälle absichern möchte, findet bei uns übrigens eine große Auswahl an Versicherungsoptionen.

Eine Checkliste mit weiteren Tipps für die dunkle Jahreszeit haben wir in unserem Blogpost zum Thema Radfahren im Winter zusammengestellt. So viel sei verraten: Ein gepflegtes Rad ist auch bei niedrigen Temperaturen ein verlässliches Verkehrsmittel.

Bikeleasing wünscht gute und sichere Fahrt!

 

 

Diese Themen könnten Dich auch interessieren