Sicherheit bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erwerbsunfähigkeit & Todesfall

Blogartikel teilen:

Teilen

Nicht immer läuft alles wie geplant: Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, qualifizierte Mitarbeiter mit einem attraktiven Benefit zu begeistern und so an Unternehmen als Arbeitgeber zu binden. Doch nicht immer bleibt das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Leasinglaufzeit bestehen. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall: Wenn Mitarbeiter, die das Dienstrad-Angebot nutzen, ihren Arbeitgeber während der Leasinglaufzeit verlassen, greift die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Sie sorgt dafür, dass Dienstrad-Leasing im Fall der Fälle nicht zur Kostenfalle für Arbeitgeber wird.

Wenn Angestellte gehen: umfassende Absicherung für Arbeitgeber  

Wenn berufliche Pläne oder persönliche Situationen sich ändern, kann es passieren, dass Mitarbeiter, die ein Dienstrad nutzen, das Unternehmen verlassen. Dann kommt schnell die Frage auf: Was passiert eigentlich mit dem Dienstrad? Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, um bei einer anderen Firma zu arbeiten, gibt es die Möglichkeit, das Dienstrad zu übernehmen oder auf den neuen Arbeitgeber umschreiben zu lassen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer gegen diese Optionen, können Arbeitgeber das Dienstrad dank Arbeitgeber-Ausfallversicherung einfach zurückgeben. Eine Rückgabe ist ebenfalls möglich, wenn der Arbeitgeber kündigt oder das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird. Auch wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Erwerbsunfähigkeit dauerhaft ausfällt, kann das Dienstrad zurückgegeben werden. Im Folgenden erklären wir die Vorgehensweisen. 

Der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und hat sich gegen das Dienstrad entschieden? Kein Problem! In wenigen Schritten findet es seinen Weg zu uns zurück:

1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall

  • Meldung über das Bikeleasing-Portal vor dem Austritt des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen  
  • Erforderliche Unterlagen je nach Grund für den Austritt aus dem Unternehmen: Kündigung / Kündigungsbestätigung, Aufhebungsvertrag, Bescheid über die Rente wegen voller Erwerbsminderung
     
  1. 2. Versand der Rücknahmebestätigung
    • Der Bikeleasing-Service verschickt die Rücknahmebestätigung an Dienstrad-Nutzer und Bikeleasing-Partnerhändler
    • Der Arbeitgeber wird über den Versand der Rücknahmebestätigung in Kenntnis gesetzt
       
  2. 3. Terminvereinbarung
    • Dienstrad-Nutzer und Bikeleasing-Partnerhändler vereinbaren einen Termin für die Rückgabe des Dienstrads
    • Sofern eine Rückgabe des Dienstrads beim Ursprungshändler nicht möglich ist, kann das Fahrrad auch nach eigener Absprache bei einem anderen Bikeleasing-Partnerhändler abgegeben werden 
    • Übersicht der Bikeleasing-Partnerhändler: bikeleasing.de/haendler-finden 
       
  3. 4. Rückgabe des Dienstrads
    • Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör, wie z. B. Ladegerät, Display, Schloss, Schlüssel etc.) abgegeben werden
       
  4. 5. Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service
    • Der Bikeleasing-Partnerhändler übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal
       
  5. 6. Regulierung durch den Versicherer
    • Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und informiert den Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung über das vorzeitigen Vertragsende 
    • Der Bikeleasing-Service übernimmt die restliche Abwicklung mit dem Bikeleasing-Partnerhändler
       

Wichtig: Bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Erwerbsunfähigkeit gilt eine Meldepflicht von 14 Tagen

Todesfall: Ablauf der Dienstrad-Rückgabe, wenn ein Mitarbeiter stirbt

Der Tod gehört zum Leben. Das gilt auch fürs Arbeitsleben. Ob Krankheit oder Unfall – wenn ein Kollege oder eine Kollegin verstirbt, ist die Bestürzung im Unternehmen groß. Unsere  Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung sichert auch diesen Fall ab. Um den Angehörigen im Todesfall den Raum zu lassen, den sie in dieser Zeit benötigen, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Radübergabe selbst zu übernehmen. Anderenfalls läuft die Rücknahme wie folgt ab: 
 

  1. 1. Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall
    • Meldung über das Bikeleasing-Portal zeitnah nach Kenntnisnahme über den Todesfall 
    • Erforderliche Unterlagen: Sterbeurkunde
    • Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, zunächst ein leeres Dokument hochzuladen und im Bemerkungsfeld anzugeben, dass die Sterbeurkunde nachgereicht wird 
       
  2. 2. Versand der Rücknahmebestätigung
    • Der Bikeleasing-Service verschickt die Rücknahmebestätigung an Arbeitgeber und Bikeleasing-Partnerhändler
    • Sofern die Radrückgabe durch die Hinterbliebenen erfolgt, bitten wir um entsprechende Weiterleitung der Rücknahmebestätigung
    • Nach Erhalt der Rücknahmebestätigung kann der Termin mit dem Bikeleasing-Partnerhändler vereinbart werden
       
  3. 3. Rückgabe des Dienstrads
    • Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mitgeleastem Zubehör, wie z. B. Ladegerät, Display, Schloss, Schlüssel etc.) abgegeben werden
       
  4. 4. Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service
    • Der Fachhändler übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal
       
  5. 5. Regulierung durch den Versicherer
    • Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung beim Versicherer und informiert den Arbeitgeber nach erfolgter Regulierung über das vorzeitigen Vertragsende 
    • Der Bikeleasing-Service übernimmt die restliche Abwicklung mit dem Bikeleasing-Partnerhändler
       

Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungsleistungen und Servicepaketen sind in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch zu finden.

Bitte beachten: Das betroffene Dienstrad wurde über den Onlinehandel bezogen? Dann unterscheidet sich der Rückgabeprozess. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Support-Team.

Abgesichert auch bei Elternzeit und Langzeiterkrankung 

Unsere Arbeitgeber-Ausfallversicherung greift nicht nur, wenn Beschäftigte das Unternehmen endgültig verlassen, sondern auch, wenn sie vorübergehend, zum Beispiel aufgrund einer Langzeiterkrankung, ausfallen oder während der Leasinglaufzeit in Elternzeit gehen. Wir erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten es in diesen Fällen gibt.   

Diese Themen könnten Dich auch interessieren