Tarifeinigung macht den Weg frei für Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst der Länder

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Gute Nachrichten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder: Im Rahmen der Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde neben Regelungen wie einer Entgelterhöhung und Inflationsausgleichszahlungen auch eine Vereinbarung zum Fahrrad-Leasing getroffen.

Damit haben die Bundesländer als Arbeitgeber in Zukunft die Möglichkeit, ihren Beschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anzubieten. Eine Ausnahme bildet Hessen – da das Bundesland nicht Teil der Arbeitgebervereinigung TdL ist, finden die entsprechenden tariflichen Regelungen dort keine Anwendung.

Ab 2024: Dienstrad-Leasing für Tarif-Beschäftigte der Länder möglich

In der dritten Tarifrunde und vor dem Hintergrund einer ausgeprägten Streikbewegung haben sich die Akteure des Tarifstreiks im öffentlichen Dienst der Länder am 9. Dezember auf einen Abschluss geeinigt. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Regelung zum Fahrrad-Leasing, die für mehr als eine Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum eigenen Dienstrad bedeutet. Da die Ergebnisse laut Ver.di zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte der Länder übertragen werden sollen, gilt die Regelung bei Inkrafttreten für insgesamt mehr als 2,5 Millionen Erwerbstätige.

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Wir freuen uns sehr, dass die Tarifparteien mit dem aktuellen Abschluss diese wichtige Weiche für das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung gestellt haben, damit auch die Länder als öffentliche Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten diesen sinnvollen, gesunden und klimafreundlichen Benefit anzubieten.

Du bist im öffentlichen Dienst der Länder beschäftigt und kannst es kaum erwarten, demnächst mit Deinem eigenen Dienstrad loszuradeln? Der Abschluss, in dem die entsprechenden Regelung verabschiedet wurde, ist seit dem 19.1.2024 rechtswirksam. Bitte beachte aber, dass es bei der Frage, ob und ab wann ein Bundesland seinen Beschäftigten das Dienstrad-Leasing tatsächlich anbietet, auf die konkrete Umsetzung der einzelnen Länder ankommt.

Bis es so weit ist, kannst Du mit unserem Leasingrechner aber schon jetzt berechnen, wie viel Du mit unserem Fahrrad-Leasing sparen kannst.

Auf unserer Seite für öffentliche Arbeitgeber findest Du außerdem ausführliche Informationen zu Vorteilen und Voraussetzungen für Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst.

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