Mach mehr aus Deinem Dienstrad: Zubehör gleich mitleasen

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Was ist besser als ein Dienstrad? Ein Dienstrad mit Deinem Wunsch-Zubehör! Wenn Du Dein Traumbike gefunden hast, such Dir am besten auch gleich das passende Zubehör aus, denn viele Teile kannst Du einfach mitleasen und sparst dabei wie beim Fahrrad bis zu 40 %! Wir erklären Dir, welches Zubehör Du beim Bikeleasing mitleasen kannst und worauf Du dabei achten musst.

Upgrade für Dein Dienstrad

Die Möglichkeit, das passende Dienstrad-Zubehör gleich mitzuleasen ist die ideale Gelegenheit, um Dein Bike noch besser an Deine persönlichen Anforderungen und Vorlieben anzupassen. Du planst, Dein Dienstrad für Urlaubstouren zu nutzen? Die Smartphone-Halterung macht Dir die Navigation per Handy noch leichter. Du bist viel mit Deinen Kindern unterwegs? Kindersitze für den Gepäckträger oder die Box des Lastenrads kannst Du einfach mitbestellen.

Wichtig dabei: Du kannst das Zubehör nur gleichzeitig mit dem Dienstrad leasen, die Teile nachträglich in den Vertrag mit aufzunehmen ist leider nicht möglich. Überleg Dir darum am besten gleich, wenn Du Dein Traumbike gefunden hast, welches Zubehör Du brauchst, damit Dir das Radeln noch mehr Spaß macht.

Immer mit dabei: ein Schloss für Dein Leasingrad

Bei den meisten Teilen, die beim Bikeleasing mitgeleast werden können, hast Du die freie Wahl, ob und welches Zubehör Du leasen möchtest. Eine Ausnahme gibt es allerdings: das Fahrradschloss. Das muss beim Leasing immer mit dabei sein Der Grund dafür ist, dass das Dienstrad während der Leasinglaufzeit dem Leasinggeber gehört. Mit der Verpflichtung ein Fahrradschloss zu leasen, möchte dieser sicherstellen, dass sein Leasinggut (das Dienstrad) angemessen vor Diebstahl geschützt ist.

Weil es dafür ein hochwertiges Schloss braucht, ist die Vorgabe, dass der UVP mindestens 48 Euro betragen muss. Ob Du ein Bügelschloss, ein Falt- oder Kettenschloss least, um Dein Fahrrad zu sichern, darfst aber selbstverständlich wieder Du entscheiden und dadurch, dass der Preis dafür mit ins Leasing einbezogen wird, sparst Du wie beim Fahrrad auch bei der Anschaffung des Schlosses.

Leasingfähiges Zubehör

Welches Fahrrad-Zubehör kann mitgeleast werden und welches nicht? Grundsätzlich gilt: Zubehör, das fest mit dem Fahrrad verbunden ist, kann Teil des Leasings sein. Beispiele dafür sind Schutzbleche, Gepäckträger und eine Fahrradklingel. Doch was ist mit einem Extra-Akku für Dein E-Bike, einem Anhänger für den Hund und Fahrradtaschen für den Bikepacking-Urlaub? Oder mit einer Sonderlackierung?

Unsere interaktive Zubehör-Grafik verrät Dir, was beim Zubehör-Leasing alles möglich ist.

Du hast schon jede Menge Ideen, mit welchem Zubehör Du Dein Dienstrad ausstatten würdest, aber Dein Arbeitgeber bietet noch kein Bikeleasing an? Überzeug ihn mit guten Argumenten. Unter www.bikeleasing.de/arbeitgeber findest Du sie.

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